Recht und Herkommen
Das Brotzeitrecht
Die mitgebrachte Brotzeit im Biergarten ist kein geduldeter Brauch, sondern das Merkmal, an dem das bayerische Recht den traditionellen Biergarten überhaupt erst erkennt. Der Zusammenhang ist allerdings ein anderer, als meistens erzählt wird.
Biergartenkultur
Fast jeder Text über bayerische Biergärten erklärt, ein Gesetz habe das Mitbringen eigener Speisen erlaubt. Das trifft die Sache nicht. Die Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 ist keine Speisenverordnung. Sie ist eine Lärmschutzverordnung, erlassen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ihr Gegenstand sind Dezibelwerte und Betriebszeiten.
Die Brotzeit kommt trotzdem darin vor, und zwar an der entscheidenden Stelle: Sie ist eines der Merkmale, an denen ein traditioneller Biergarten von einer gewöhnlichen Außengastronomie unterschieden wird. Und nur der traditionelle Biergarten bekommt das Privileg, um das es eigentlich geht.
Was 1995 wirklich passierte
Am 12. Mai 1995 demonstrierten rund 25.000 Münchner für ihre Biergärten. Anlass war nicht die Brotzeit, sondern ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Der Biergarten der Waldwirtschaft in Großhesselohe sollte zum Schutz der Anwohner vor Lärm bereits um 21.30 Uhr schließen. Der Protest ging als Biergartenrevolution in die Stadtgeschichte ein.
Die Staatsregierung reagierte noch 1995 mit einer ersten Verordnung. Diese hielt vor Gericht nicht: Im Januar 1999 hob das Bundesverwaltungsgericht sie auf, weil sie die Lärmbelastung der Nachbarschaft nicht wirksam begrenze. Erst die Neufassung vom 20. April 1999 hat Bestand. Sie steht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf Seite 142.
Wer also vom Brotzeitrecht spricht und dabei die Jahreszahl 1995 nennt, meint den Protest. Die geltende Rechtsgrundlage ist von 1999.
Was die Verordnung regelt
- Rechtsgrundlage
- Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Verordnung schützt Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
- Tageszeit
- 7.00 bis 23.00 Uhr
- Immissionsrichtwerte
- 65 dB(A) in Misch- und Kerngebieten, 60 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten, 55 dB(A) in reinen Wohngebieten
- Musik
- spätestens 22.00 Uhr Schluss
- Ausschank und Speisen
- spätestens 22.30 Uhr Schluss
- Betriebsschluss
- 23.00 Uhr
Der eigentliche Kunstgriff steckt in der Bewertung: Traditionelle Biergärten werden beim Lärmschutz nicht wie eine beliebige Gaststätte behandelt, sondern begünstigt, ähnlich wie Sportanlagen. Ein Biergarten darf also lauter sein als das Restaurant nebenan, weil der Gesetzgeber ihn als schützenswerte Einrichtung des Gemeinwesens einordnet, nicht bloss als Betrieb.
Die zwei Merkmale des traditionellen Biergartens
Damit dieses Privileg greift, muss ein Biergarten zwei Bedingungen erfüllen. Die Begründung der Verordnung benennt sie:
1. Gartencharakter
Der Betrieb liegt im Freien, im Grünen, mit erheblicher Bepflanzung. Ein paar Sonnenschirme auf einer Pflasterfläche genügen nicht. Beim Chinesischen Turm liefert das Kastanienlaubdach genau dieses Merkmal, und zwar aus historisch gutem Grund.
2. Traditionelle Betriebsform
Dazu gehört ausdrücklich die Möglichkeit, die mitgebrachte eigene Brotzeit unentgeltlich zu verzehren. Genau dieser Punkt unterscheidet den Biergarten von jeder anderen Außengaststätte.
Daraus folgt die Logik, die selten richtig erzählt wird: Der Wirt erlaubt die Brotzeit nicht aus Freundlichkeit. Er erlaubt sie, weil sein Betrieb sonst kein traditioneller Biergarten im Sinn der Verordnung wäre und das Lärmprivileg verlöre. Das Brotzeitrecht ist der Preis für die Sperrzeit.
Wo die Grenze verläuft
Das Recht gilt für den Selbstbedienungsbereich, also die Tische ohne Tischtuch. Wo bedient wird, wird auch bestellt. Diese Zweiteilung ist keine Schikane, sondern die praktische Übersetzung der Verordnung in den Betriebsalltag.
Getränke sind vom Brotzeitrecht nicht erfasst. Sie werden im Biergarten gekauft. Auch das ist konsequent: Der Ausschank ist die wirtschaftliche Grundlage, ohne die es den Garten nicht gäbe.
Warum der Verein das für wichtig hält
Der Chinesischer Turm e.V. pflegt die Biergartenkultur am Turm. Das Brotzeitrecht ist deren sozialer Kern: Es macht den Biergarten zu einem Ort, an dem der Geldbeutel nicht über den Platz entscheidet. Genau das war 1789 die Idee, mit der Kurfürst Karl Theodor den Englischen Garten für alle öffnen liess.
Häufige Fragen
Darf man im Biergarten eigenes Essen mitbringen?
In einem traditionellen bayerischen Biergarten ja, im Selbstbedienungsbereich. Die Möglichkeit, die mitgebrachte Brotzeit unentgeltlich zu verzehren, ist eines der Merkmale, an denen die Bayerische Biergartenverordnung den traditionellen Biergarten erkennt. Getränke werden vor Ort gekauft.
Welches Gesetz regelt das Brotzeitrecht?
Die Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 142. Sie stützt sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und ist im Kern eine Lärmschutzverordnung.
Was war die Biergartenrevolution?
Am 12. Mai 1995 demonstrierten rund 25.000 Münchner, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für den Biergarten der Waldwirtschaft in Großhesselohe eine Sperrzeit um 21.30 Uhr angeordnet hatte. Die daraufhin erlassene Verordnung wurde 1999 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und im April 1999 neu gefasst.
Bis wann darf ein Biergarten geöffnet haben?
Nach der Bayerischen Biergartenverordnung endet die Musik spätestens um 22.00 Uhr, Ausschank und Speisenabgabe spätestens um 22.30 Uhr, der Betrieb um 23.00 Uhr.
Warum darf ein Biergarten lauter sein als ein Restaurant?
Weil die Verordnung den traditionellen Biergarten begünstigt behandelt, ähnlich wie Sportanlagen. Voraussetzung sind der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform einschliesslich des Brotzeitrechts.